PPL(A) Private Pilot
Mit der Privatpilotenlizenz PPL(A) nach EASA Teil-FCL erwerben Sie die Berechtigung einmotorige, kolbenbetriebene, zwei- und viersitzige Flugzeuge nach Sichtflugregeln für nicht-kommerzielle, also private Zwecke zu fliegen.
Die Lizenz PPL nach Teil FCL wird nach den Richtlinien der ICAO erteilt, ist weltweit gültig und kann Berechtigungen für verschiedene Luftfahrzeugklassen/-Muster enthalten.
Welche Voraussetzungen bringen Sie für die Ausbildung mit?
Der Bewerber für eine PPL (A) muss:
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Ein Mindestalter §23 Abs. 2 LuftVZO mindestens 16 Jahre bei Beginn der Ausbildung erreicht haben, Erlangung der Lizenz mit der Vollendung des 17 Lebensjahres
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im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 oder 2 sein
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eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) nachweisen
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg beibringen (keine wesentlichen Vorstrafen)
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eine Erklärung über schwebende Strafverfahren abgeben (keine wesentlichen Vorstrafen vorhanden)
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Im Laufe der Ausbildung ein Flugfunkzeugnis (BZF) besitzen, welches parallel zur Flugausbildung erworben wird
Theoretische Ausbildung:
Die Theoretische Ausbildung findet sowohl in einem Online Theoriekurs als auch in unseren Flugschulen als Präsenzunterricht statt und umfasst insgesamt 9 Unterrichtsfächer:
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Allgemeine Luftfahrzeugkunde
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Flugleistung und Flugplanung
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Navigation
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Luftrecht
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Meteorologie
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Menschliches Leistungsvermögen
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Kommunikation
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Betriebliche Verfahren
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Grundlagen des Fliegens
Praktische Ausbildung:
Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens. 45 Flugstunden.
Die Praxis beinhaltet:
10 Stunden überwachter Alleinflug, davon min. 5 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens 270 km(150 NM), wobei vollständig abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt wurden.
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Die praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz wird bei uns zum Beispiel auf einer modernen Tecnam P2008 durchgeführt. Als weitere Muster stehen die Diamond Katana DA20, DA40NG, DA40 TDI, Cessna C 152, C 172 zur Verfügung.
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die theoretische und praktische Ausbildung parallel oder auch nacheinander (erst Theorie, dann Praxis) durchzuführen.
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Prüfungen:
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Alle Fächer der theoretischen Prüfung werden im ,Multiple-Choice-Verfahren geprüft.
Am Ende der Ausbildung findet die praktische Prüfung in Dauer von ca.90 min. mit einem Prüfer statt.