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Nachtflugberechtigung
Die NVFR Nachtflugberechtigung ist zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht erforderlich.
Voraussetzungen
LAPL(A) oder PPL-A
Theoretische Ausbildung
Mind. 3h Theorieausbildung.
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 10 Nachtstarts und Landungen im Alleinflug. Weiterhin werden 5 Nachtflugstunden, davon 3 Nachtflugstunden mit Fluglehrer und mindestens eine Flugstunde Streckenflug ausgebildet.
Ablauf
ANMELDUNG
THEORIEPHASE
PRAXISPHASE
5 Stunden praktische Flugausbildung
Nachtflugberechtigung
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