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FI(A) Fluglehrer

Fluglehrerausbildung        FI(A) / CRI(A) / IRI(A) 

FI(A) Fluglehrer
Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre

  • Gültige PPL(A) EASA-FCL, CPL(A) bzw. ATPL(A) Lizenz

  • Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2

  • und mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Stunden als PIC

  • Mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von den mind. 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung durchgeführt sein müssen.

  • mind. 10 Flugstunden Ausbildung im Instrumentenflug von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (Simulator oder FNPT II ) durchgeführt sein dürfen.

  • mind. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km (300nm), bei dem Landung auf mind. 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchgeführt sind.

  • Nachweis von CPL(A) Wissen (Besitz einer CPL(A)/ ATPL(A) Lizenz oder bestandene CPL(A)/ ATPL(A) Theorieprüfung)

  • Auswahlprüfung, abzulegen innerhalb von 6 Monaten und spätestens 1 Woche vor Beginn der Ausbildung mit einem gemäß EASA Teil FCL.905.FI i) qualifiziertem FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9

Theoretische Ausbildung

 125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:

  • Lernvorgang

  • Unterrichtsvorgang

  • Ausbildungsgrundsätze

  • Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis

  • Beurteilung und Prüfung von Flugschülern

  • Entwicklung eines Ausbildungsprogramms

  • Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung

  • Gefahren bei der Simulation von Ausfällen und Störungen der Flugzeugsysteme während des Fluges

  • Nachtflugausbildung

  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Praktische Ausbildung

30 Flugstunden auf 1- motorigen Flugzeugen, davon 25 Flugstunden mit Lehrberechtigten FI- Instructor.


5 Flugstunden im Team mit einem anderen Bewerber zum FI(A)

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz, der FI-I simuliert das Flugschülerverhalten.

PRÜFUNG: Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in dem der Bewerber seine theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweist.

Hat ein Fluglehrer seine Berechtigung erworben, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf.

FI(A)-IR Fluglehrer 
FI(A)-IR Fluglehrer 

Die Flugausbildung für Instrument Rating Lehrer mit FI (A) gemäß EASAPart-FCL kann in Siegerland (EDGS) oder Egelsbach (EDFE) oder Hangelar (EDKB) stattfinden. Unser flexibles Programm ist auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt und auf Anfrage erhältlich

FI-IR

Zulassungsvorraussetzungen gemäß EASA Teil FCL:

 

  • IR - Flugerfahrung 200 Stunden

  • FI(A) Lizenz

Theoretische Ausbildung für FI-IR(A):

  • 10 Theoriestunden

Praktische Flugausbildung:

  • 5 Stunden FI-IR mit FI

kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

class and type rating, flight school, flugschule

Flughafen Siegerland (EDGS)

Hugo Junkers Straße, Hangar 'F',

56479 Liebenscheid

 

Tel : +49 (0) 2736 / 4428 60
         +49 (0) 2736 / 4428 66
Fax: +49 (0) 2736 / 4428 69

Flugplatz Hangelar (EDKB)

Richthofenstraße 120,

53757 Sankt Augustin

 

Tel: +49 (0) 2241 87836-20
Fax: +49 (0) 2241 87836-22

Flugplatz Egelsbach (EDFE)

Hans-Fleißner-Straße 80,

63329 Egelsbach

 

Tel: +49 (0) 6103 / 9959 590
Fax: +49 (0) 6103 / 9959 592

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