CB-IR(A) Kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung
Voraussetzungen:
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Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
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Allgemeines Sprechfunkszeugnis AZF, welches im Rahmen der Ausbildung erworben werden kann
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Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO LEVEL 4)
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PPL(A) oder CPL(A) mit Nachtflugberechtigung (wenn IFR nachts geflogen werden soll)
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Mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen
Die Theoretische Ausbildung:
Die Theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst insgesamt 7 Fächer:
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Funknavigation
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Meteorologie
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Luftrecht
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IR Sprechfunkverkehr
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Menschliches Leistungsvermögen
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Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse- Instrumentierung
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Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes
Die theoretische Prüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung abgelegt werden.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit, davon können 25 Stunden auf einem Flugsimulator (mindestens FNPT I) mit unserem ALSIM AL250 absolviert werden. Die restlichen 10 Stunden werden mit DA40-Flugzeugen mit Garmin G1000 geflogen.
Die Ausbildung ist geeignet für Inhaber von privaten Luftfahrzeugen, da bis zu 30 h von 40 h auf dem eigenen Luftfahrzeug auch außerhalb der ATO absolviert werden können.